EU-Heimtierausweise

Folgende Informationen stellt die Tierärztekammer Schleswig-Holstein im Auftrag des MELUND zur Ermächtigung von Tierärztinnen und Tierärzten für den Bezug von EU-Heimtierausweisen zur Verfügung:

Anschreiben zur Allgemeinverfügung zur Ermächtigung von Tierärztinnen/ Tierärzten nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 und der Richtlinie 92/65/EWG hier

Änderungen beim Bezug von Heimtierausweisen ab 01. Juli 2020 – Informationen für TierärztInnen hier

Merkblatt: „Wie kann ich überprüfen, ob ich eine Ermächtigung zur Ausgabe von Heimtierausweisen besitze? hier

Antragsformular zur Registrierung in der HI-Tier-Datenbank hier

Allgemeinverfügung zur Ermächtigung von Tierärztinnen/ Tierärzten nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 und der Richtlinie 92/65/EWG hier

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