ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Alle Tierärzte, die in Schleswig-Holstein arbeiten und leben, sind hier organisiert. Das Heilberufekammergesetz regelt die Aufgaben der Tierärztekammer Schleswig-Holstein. Diese befasst sich mit folgenden Themen:
• Weiterbildung
• Tierärztlicher Notdienst
• Gesetz- und Verordnungsentwürfe
• Fortbildung und Qualitätssicherung
• Wahrnehmung der beruflichen Belange
• Unterstützung des öffentlichen Veterinärwesens
• Berufspflichten unter Beachtung der Berufsordnung
• Ausgabe von Tierärzteausweisen und anderen Dokumenten
• Einwirkung auf ein gedeihliches Verhältnis zwischen den Kammermitgliedern und Dritten
Die Organe der Tierärztekammer Schleswig-Holstein sind der Vorstand (z.Zt. bestehend aus Präsidentin, Vizepräsidentin und drei weiteren Vorstandsmitgliedern) und die Kammerversammlung (z.Zt. 45 Mitglieder).Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer, seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Kammerversammlung beschließt über alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung, alle Kammermitglieder sind berechtigt, an den Sitzungen der Kammerversammlung teilzunehmen. Die Kammerversammlung wählt gesetzliche und beratende Ausschüsse, welche die von der Kammerversammlung oder durch den Vorstand übertragene Aufgaben erledigen. Die Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich.
Der Vorstand, die Ausschüsse und die Kammerversammlung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein
unterstützen Sie als Tierärztinnen und Tierärzte und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Tierärztinnen und Tierärzte, die Fragen oder Anregungen haben, können uns gern kontaktieren.
Wer sich als Tierärztin oder Tierarzt an der Kammerarbeit beteiligen möchte, möge sich bitte an die Geschäftsstelle wenden.
Sie sind
HERZLICH WILLKOMMEN.