Prüfung der Verhältnismäßigkeit nach § 1 Absätze 1 und 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 958/2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz - VHMPG)
Nach § 8 Absatz 3 i.V.m. § 6 Absatz 1 VHMPG hat die Tierärztekammer Schleswig-Holstein vor der Beschlussfassung durch die satzungsgebende Kammerversammlung Entwürfe von neuen oder Änderungen bestehender Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zur Information der Öffentlichkeit in des Internet einzustellen und allen betroffenen Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (ihren Standpunkt darzulegen).
Die Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein soll novelliert werden. Die Kammerversammlung wird am 24. November 2021 über die beabsichtigte Neufassung beschließen.
Entwürfe
Anlagen 2:
Anlagen 4:
Zu dem Entwurf können Stellungnahmen gerne bis zum 23. November 2021 (Posteingang) an folgende Adresse übermittelt werden:
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Geschäftsstelle
Hamburger Straße 99a
25746 Heide
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